Rechtliche Entwicklungen auf europäischer Ebene
EU Geldwäscherichtlinie
Die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und der Europäische Rat haben sich auf die Novellierung der 4. Geldwäscherichtlinie (die sogenannte 5. Geldwäscherichtlinie) geeinigt. Seit Juni 2018 ist die neue Richtlinie veröffentlicht und muss bis Ende 2019 in den nationalen Gesetzen der Mitgliedsländer umgesetzt werden.
Zusammenfassend sieht der Entwurf der 5. Geldwäscherichtlinie folgende Neuerungen vor:
- Stärkung der Transparenz für E-Geldprodukte und strengere Anforderungen an die Kundenüberprüfung
- Einbeziehung von Umtausch-Plattformen für virtuelle Währungen in den Geltungsbereich der Geldwäscherichtlinie
- verstärkte Sorgfaltspflichten in Bezug auf Länder mit hohem Risiko beziehungsweise Einhaltung von verstärkten Sorgfaltspflichten
- Ausbau der Befugnisse der zentralen Meldestellen (Financial Intelligence Units, FIUs)
- mehr Transparenz in Bezug auf wirtschaftliche Eigentümer von Unternehmen
European Casino Association (ECA) und European Lotteries (EL)
Die Casinos Austria und Österreichische Lotterien Gruppe ist bei den beiden wichtigsten europäischen Interessensvertretungen der lizensierten Glücksspielbetreiber vertreten.
Für die europäische Casinoindustrie ist dies die European Casino Association (ECA) und für die europäischen Lotterienbetreiber die European Lotteries (EL).
Die European Lotteries besteht seit 1983 und wurden ursprünglich in der Schweiz gegründet. Das Headquarter der Organisation ist in Lausanne, Schweiz. Seit 2007 wird auch ein Büro in Brüssel betrieben. Zu den Mitgliedern gehören Lotterien aus 44 Ländern, darunter 28 EU Mitgliedsstaaten.
Mehr als 900 Casinobetriebe aus 28 europäischen Ländern sind in der European Casino Association vertreten. Im Jahr 2017 konnte der Wirkungskreis neuerlich erweitert werden: Als neues, aber in der Casinobranche sehr bedeutendes Mitglied stellte 2017 Monaco einen Antrag auf Aufnahme in die ECA, der angenommen wurde.
Die ECA und die EL repräsentieren damit die lizensierten und verantwortungsvoll agierenden Glücksspielbetreiber Europas. Seit 2015 ist die ECA, auf Initiative von Casinos Austria und als einziger Casinoverband weltweit, auch Mitglied im UN Global Compact Netzwerk.
Eine der größten Herausforderungen und Bedrohungen des konzessionierten Glücksspiels sehen EL und ECA in der unkontrollierten Zunahme von nicht konzessionierten Glücksspielangeboten, sowohl im Bereich von illegalen Spielautomatenhallen, als auch im grenzüberschreitenden illegalen bzw. national nicht konzessionierten Online-Glücksspiel.
Eine zentrale Forderung von EL und ECA lautet daher, dass die jeweils geltenden nationalen Glücksspielgesetze streng umgesetzt werden müssen. Außerdem müssen für Online-Glücksspielangebote die gleichen strengen Regeln gelten wie für das konzessionierte terrestrische Glücksspiel.
Online-Glücksspiel muss ohne Einschränkung jeweils den nationalen Glücksspielgesetzen und Regelungen jenes Landes unterliegen, in dem ein Online-Glücksspielangebot zugänglich ist. In diesem Zusammenhang ist es von Bedeutung, dass der Europäische Gerichtshof 2016 in mehreren Erkenntnissen die Gültigkeit des Subsidiaritätsprinzips in der europäischen Glücksspiellandschaft weiter unterstrichen hat.
Als logische Konsequenz hat die Europäische Kommission im Dezember 2017 sämtliche Vertragsverletzungsverfahren und die Behandlung von Beschwerden gegen den Glücksspielsektor eingestellt. Diese Entwicklung unterstreicht die Wichtigkeit von starken und engagierten Interessensvertretungen in Brüssel.
In der ECA hat die Casinos Austria AG eine wesentliche Rolle. Mit Prof. Mag Dietmar Hoscher stellen wir seit 2017 einen Vice Chairman. Als solcher ist Hoscher verantwortlich für die wichtigen Bereiche Legal & Regulatory Affairs sowie CSR & Responsible Gambling.