Casinos Austria
Seit 1968 bietet Casinos Austria Spiel mit Verantwortung. Die zwölf österreichischen Casinos begeistern jedes Jahr mehr als 2,6 Millionen Gäste. 237 Spieltische, 2.361 Automaten, zwölf Restaurants und Top-Eventlocations, machen die Casinos zu beliebten Ausgeh-Locations. Beheimatet in unterschiedlichen Regionen Österreichs, präsentiert sich jedes Casino mit seiner individuellen Note.
2018 setzte Casinos Austria neue Impulse im Spielangebot. Die neue Zusatzchance Banker 5 bei Easy Hold’em bietet dem Gast die Möglichkeit, darauf zu setzen, dass die Karten der Bank bestimmte Kartenkombinationen ergeben. Die Gewinnchancen liegen beim bis zu 100-Fachen des Einsatzes. Auch im Roulette-Bereich gab es Neuerungen: So kann man dank des Projekts Eschnihat Alsakri (Flügel des Falken) mit fünf Jetons neun im Party Roulette nebeneinander liegende Zahlen gespielt werden. Auch wurde das Tischlayout verändert, wodurch neue Setzmöglichkeiten um die Zahl 00 (Doppelzero) geschaffen wurden. Ein weiteres Highlight 2018 war die Einführung von Partyzonen mit Happy Hour, Fotobox und Glücksdusche – speziell für Ausgehgäste und junge gebliebenes Publikum.
Neben dem Spielerlebnis bietet Casinos Austria ein exzellentes Gastronomieangebot unter der Marke Cuisino – Genuss Events by Casinos Austria. Die hochwertige Küche, die bei ihren Angeboten großen Wert auf regionale Spezialitäten legt, wurde vom Gault&Millau 2018 mit insgesamt zehn Hauben belohnt. Die Cuisino Restaurants in Velden, Graz und Bregenz sind mit je zwei Hauben bedacht, Kitzbühel, Linz, Salzburg und Wien mit je einer Haube.
Rechtslage
In Österreich hält der Staat das Monopol auf das Glücksspiel - das österreichische Glücksspielgesetz ist die Basis, auf der die Unternehmensgruppe Glücksspiele in Österreich anbietet.
Das Recht zur Durchführung von Glücksspielen ist dem Bund vorbehalten (Glücksspielmonopol). Dieses Recht kann der Bundesminister für Finanzen (BMF) durch Konzessionen an Dritte übertragen. Die Voraussetzungen für die Konzessionserteilungen sind im Glücksspielgesetz (GspG) geregelt.
Der Gesetzgeber hat im Glücksspielgesetz festgeschrieben, dass eine Konzession nur einem Konzessionswerber erteilt werden darf, „wenn vom Konzessionswerber insbesondere aufgrund seiner Erfahrungen, Infrastrukturen, Entwicklungsmaßnahmen und Eigenmittel sowie seiner Systeme und Einrichtungen zur Spielsuchtvorbeugung, zum Spielerschutz, zur Geldwäsche und Kriminalitätsvorbeugung, zur Betriebssicherheit, zur Qualitätssicherung, zur betriebsinternen Aufsicht und zu anderen ihn treffenden Bestimmungen dieses Bundesgesetzes die beste Ausübung der Konzession zu erwarten ist“.
Casinos Austria AG hält per Bescheid des Bundesministeriums für Finanzen zwölf Konzessionen für Spielbanken:
Laufzeit bis 31.12.2027: Stadtpaket mit den Casinos in Bregenz, Graz, Innsbruck, Linz, Salzburg, Wien.
Laufzeit bis 31.12.2030: Landpaket mit den Casinos in Baden, Kitzbühel, Kleinwalsertal, Seefeld, Velden, Zell am See.
Drei weitere - nach dem Glücksspielgesetz mögliche - Konzessionen sind derzeit nicht vergeben.